Honorarordnung.

Gebührenverzeichnis und Vergütungsrichtlinien für digitale Infrastruktur

Last update
Feb 20
Effective immediately
Integrity
Verified
SHA-256: 0xD313BF1B6E55
Legal status
Legally valid
Amtsgericht Stuttgart / Zimmern ob Rottweil
Compliance Information

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Abrechnungsmodell

Unsere Abrechnung basiert auf dem Prinzip der **Transparenz**. Gebühren werden transparent im Kundenportal (Billing-Sektion) ausgewiesen.

IT-Engineering / Support Office Hours (08:00 - 18:00) After Hours
Montag - Freitag 180.00 CHF 225.00 CHF (+25%)
Samstag 225.00 CHF (+25%) 225.00 CHF (+25%)
Sonntag / Feiertag 270.00 CHF (+50%) 270.00 CHF (+50%)
IT-Engineering / Support Bürozeiten (08:00 - 18:00) Außerhalb
Montag - Freitag 180.00 CHF +25% Zuschlag
Samstag +25% Zuschlag +25% Zuschlag
Sonntag / Feiertag +50% Zuschlag +50% Zuschlag
Reisekosten (pro km)
2.00 CHF
Ausgangspunkt ist der nächstgelegene Securebit AG Servicestandort.
Section 01

Geltungsbereich & Allgemeine Bestimmungen

1.1
1.1 Diese Honoraranordnung ist verbindlich für alle Dienstleistungen und Infrastruktur-Bereitstellungen der 4b42 UG, sofern die Vertragsparteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
1.2
1.2 Alle Preise verstehen sich in CHF/EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Section 02

Leistungsansätze & Stundensätze

2.1
2.1 Sofern keine explizite Vereinbarung in Form eines Service Level Agreements (SLA) vorliegt, berechnet die 4b42 UG die geleisteten Arbeitsstunden zu den im Service-Portal oder in diesem Dokument ausgewiesenen Ansätzen.
2.2
2.2 Die Verrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.
Section 03

Infrastruktur-Gebühren

3.1
3.1 Die Abrechnung für Infrastruktur-Ressourcen erfolgt je nach Modul monatlich im Voraus oder verbrauchsabhängig (Pay-per-Use).
3.2
3.2 Details zu den spezifischen Sätzen und Metriken finden Sie in Ihrem Service-Portal.
Section 04

Zahlungskonditionen

4.1
4.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2
4.2 Bei Zahlungsverzug behält sich die 4b42 UG das Recht vor, Dienste nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren.
Section 05

Anpassung der Gebühren

5.1
5.1 Die 4b42 UG behält sich vor, die Gebühren mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende anzupassen, sofern sich Betriebskosten wesentlich ändern.
Section 06

Vertraulichkeitshinterlegung

6.1
6.1 Sämtliche mündlich, schriftlich oder auf andere Weise zur Verfügung gestellten Informationen über das Unternehmen (4b42 UG) sowie der Inhalt dieses Dokuments sind vertraulich zu behandeln.
6.2
6.2 Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der 4b42 UG ist untersagt.
Section 07

Diverses

7.1
7.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zug, Schweiz.

Current_Deployment

System_ID: 4B42
[ DATA_SYNC_IN_PROGRESS... ]
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Tax_Amount (%)
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